07 – Kennzeichen

Das 07-Kennzeichen für Oldtimer unterliegt seit März 2007 neuen Regelungen. Es wird nur noch an Fahrzeuge ausgegeben, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt und es wird zum Teil nur noch für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt. Für den Erhalt des Kennzeichens ist eine Untersuchung im Umfang einer allseits üblichen Hauptuntersuchung zwingend notwendig. Außerdem muss für jedes Fahrzeug ein Fahrtenbuch für Kontrollzwecke angelegt werden.

Das 07-Kennzeichen ermöglicht weiterhin die Teilnahme an Veranstaltungen, wie es in der Regelung formuliert wird: „…die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes diene.“ Ebenfalls können Probe- oder Überfahrten unternommen werden.

Von Auslandsreisen wird seit der Neuregelung dringend abgeraten, weil das Kennzeichen keine Zulassung nach internationalen Standards ist, sondern lediglich nur für den deutschen Verkehrsraum gültig ist. Es kann also passieren, dass bei einer Auslandsreise, sei es zum Zweck der Ausstellung, das Fahrzeug stillgelegt wird.
Einen entscheidenden Vorteil hat die Regelung für Oldtimer-Besitzer – für das Kennzeichen wird lediglich eine Pauschalsteuer fällig, die beim PKW 191,73 Euro und bei Motorrädern 46,02 Euro beträgt. Auch bei den Versicherungen hat man neue Tarife eigens für Oldtimer eingeführt.

Für Fahrzeughalter, die ihre Autos für Hochzeitsfahrten zur Verfügung gestellt haben, ist die Neuregelung ein erheblicher Nachteil, denn diese dürfen von nun an nicht mehr unternommen werden.

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